AGB

Neue Fassung der Bieter-AGB

Für neue Registrierungen gültig seit
23. Oktober 2026 um 11:03
Für bestehende Bieter gültig ab
14. November 2026 um 00:00

Bis dahin gilt für bestehende Bieter die bisherige Fassung der Bieter-AGB.

Bieter-AGB - OÖN Auktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Online-Auktionen

A. Geltungsbereich

Wimmer Medien GmbH & Co KG (nachstehend als Plattformbetreiber bezeichnet) betreibt eine Plattform zur Abwicklung von Online-Auktionen. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen regeln den Ablauf einer über diese Plattform abgewickelten Auktion und die Rechte und Pflichten der daran beteiligten Vertragsparteien. Durch die Registrierung beim Plattformbetreiber und die Abgabe eines Gebots auf der Auktionsplattform unterwirft sich der Teilnehmer einer Auktion (in der Folge als Bieter bezeichnet) den Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers. Diese gelten auch für Folgeauktionen sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Plattformbetreiber, ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf.

B.   Vermittlungsplattform

I. Funktion

  1. Der Plattformbetreiber betreibt eine Internetplattform zur Abwicklung von Online-Auktionen. Im Rahmen einer Auktion können Dritte (nachstehend als Anbieter bezeichnet) zu verkaufende Waren bzw. Dienstleistungen einbringen, welche dann auf der Website des Plattformbetreibers potentiellen Interessenten angezeigt werden. Der Plattformbetreiber bietet interessierten Personen dadurch die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten und als Verkäufer und Käufer Rechtsgeschäfte abzuschließen.

  2. Der Plattformbetreiber ist in Bezug auf die von Anbietern im Rahmen einer Auktion veröffentlichten Angebote weder Erbringer der zur Auktion ausgeschriebenen Dienstleistungen noch Verkäufer auktionierter Produkte. Für den Inhalt des jeweiligen Angebots ist der Anbieter ausschließlich selbst verantwortlich, dieser wird vom Plattformbetreiber weder beeinflusst noch beaufsichtigt. Der Plattformbetreiber übernimmt lediglich die Rolle eines technischen Verbreiters/Hosts. Außerdem fungiert der Plattformbetreiber für den Anbieter als Zahlstelle. Er nimmt daher für den Anbieter die vom Höchstbieter zu leistende Zahlung entgegen. Eine vertragliche Verpflichtung im Zusammenhang mit den im Rahmen der Auktion geschlossenen Verträge trifft den Plattformbetreiber allerdings nicht. 

  3. Der Vertrag zum Erwerb der angebotenen Waren oder Dienstleistungen kommt vielmehr ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem höchstbietenden Dritten zustande. Der Plattformbetreiber ist kein Vertreter des Anbieters und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den Inhalt des Vertrages, dessen Zustandekommen oder dessen vertragsgemäße Erfüllung.

  4. Verantwortlich für die Erbringung der ersteigerten Dienstleistungen bzw. die Abwicklung eines abgeschlossenen Kaufvertrages und alle anderen Angelegenheiten, die den im Rahmen einer Auktion abgeschlossenen Vertrag betreffen, ist ausschließlich der jeweilige Anbieter. Der Plattformbetreiber hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der im Rahmen einer Auktion über die Auktionsplattform abgeschlossenen Verträge. Ansprüche wegen etwaiger Mängel der gekauften Waren oder erworbenen Dienstleistungen oder wegen sonstiger im Zusammenhang mit der Auktion stehender Unstimmigkeiten haben die Bieter daher ausschließlich gegen die jeweiligen Anbieter zu richten.

  1. Sofern der Anbieter im Einzelfall kein Unternehmer sein sollte, finden die im Verbraucherschutzrecht (KSchG, FAGG, VGG etc.) verankerten Verbraucherrechte auf den Vertrag mit dem Bieter keine Anwendung. Etwaige Rücktrittsrechte richten sich nach dem Vertrag zwischen Anbieter und Bieter, Rücktritts- und alle sonstigen Erklärungen in Bezug auf den Vertrag hat der Bieter an den Anbieter zu richten. 

 

II. Pflichten der Bieter

  1. Die Nutzung der Dienste und Funktionen der Auktionsplattform setzt die Registrierung beim Plattformbetreiber voraus. Die Registrierung ist nur insoweit gestattet, als für die über die Auktionsplattform abzuschließenden Verträge ausreichende Geschäftsfähigkeit bzw. – bei juristischen Personen – Vertretungsbefugnis für die betreffende Gesellschaft gegeben ist. Dies wird durch Abschluss der Registrierungsvorgangs ausdrücklich bestätigt. Nur registrierten Nutzern ist es möglich, über die Auktionsplattform Gebote abzugeben.

  2. Vor der Abgabe eines Gebots hat der Bieter seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer, seine Adresse samt PLZ und Ort, sein Geburtsdatum, einen Usernamen sowie ein Passwort anzugeben. Weitere persönliche Daten können nach der Registrierung im Benutzerprofil angegeben werden. Derartige Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Unabhängig davon ist der Plattformbetreiber jedenfalls berechtigt, den Bietern Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu senden.

  3. Jeder Bieter darf sich nur einmal beim Plattformbetreiber registrieren. Registrierungen sind nicht übertragbar und dürfen nur vom registrierten Nutzer verwendet werden. Der Bieter ist für seinen Account verantwortlich. Missbräuchliche Verwendung des Accounts sowie anstößige, rassistische, beleidigende, diskriminierende oder sonst gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte bei der Personalisierung (z.B. durch ein Profilbild) sind unzulässig und führen zur Sperre des Accounts.

  4. Die E-Mail-Adresse und das Passwort sind die Zugangsdaten für die Nutzung der Auktionsplattform. Der Bieter hat das Passwort geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Missbrauch, unbefugte Nutzung und sonstige Kenntniserlangung durch Dritte sind dem Plattformbetreiber unverzüglich schriftlich zu melden. Überdies hat der Bieter umgehend das Passwort zu ändern.

  5. Bieter sind nur dann zur Teilnahme an Auktionen berechtigt, wenn sie volljährig und für den abzuschließenden Vertrag auch sonst ausreichend geschäftsfähig sind. Bieter sind im Übrigen ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass sie allfällige für die erworbene Ware oder Dienstleistung vorgegebene persönliche oder sachliche Kriterien erfüllen. Für unvollständige und/oder unrichtige Angaben der Bieter und/oder der Anbieter übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung. Wird dem Bieter auf Grund unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben oder deshalb, weil er die persönlichen oder sachlichen Kriterien für die erworbene Dienstleistung nicht erfüllt (z.B. wegen Verletzung einer Altersbeschränkung), die vertragliche Leistung verweigert, betrifft dies ausschließlich das Verhältnis des Bieters zum Anbieter.

  6. Durch die Registrierung beim Plattformbetreiber erteilt der Bieter dem Plattformbetreiber die Einwilligung zur Zusendung elektronischer Post zu Werbezwecken. Gleiches gilt für die Abgabe eines Gebots im Rahmen einer Auktion, wodurch dem jeweiligen Anbieter die Einwilligung zur Zusendung elektronischer Nachrichten werblicher Natur erteilt wird. Der Bieter hat die Möglichkeit, eine solche Nutzung seiner elektronischen Kontaktinformationen jederzeit kostenfrei abzulehnen.

III.   Auktionen

  1. Beginn, Dauer und etwaige sonstige Parameter einer Auktion werden dem Bieter vor Abgabe des Gebots angezeigt. Während des Auktionszeitraums hat der Bieter die Möglichkeit, für die im Rahmen einer Auktion angebotenen Waren/Dienstleistungen beliebig viele Gebote abzugeben.

  2. Durch Abgabe eines Gebots im Rahmen einer Auktion unterbreitet der Bieter dem Anbieter ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb der auktionierten Ware oder Dienstleistung um den im Gebot angegebenen Preis. An dieses Gebot ist der Bieter für den jeweiligen Auktionszeitraum gebunden. Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und derjenigen Person zustande, die am Ende des Auktionszeitraums das höchste Gebot abgegeben hat. Nach Ablauf des Auktionszeitraums wird Höchstbieter über diesen Zuschlag vom Plattformbetreiber in Kenntnis gesetzt.

  3. Kommt es in Ausübung eines Rücktrittsrechts oder aus sonstigen Gründen zu einer Auflösung des Vertrages zwischen dem Anbieter und Höchstbieter, wird der Plattformbetreiber alle anderen Teilnehmer an einer Auktion, die für die betreffende Ware oder Dienstleistung ein Gebot abgegeben haben, informieren und sie zur Abgabe eines neuen Gebots einladen. Die Höhe des Mindestgebots und die Annahmefrist ergibt sich aus dieser Verständigung. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit demjenigen Bieter zustande, dessen Angebot innerhalb des in der Verständigung genannten Zeitraums als erstes beim Plattformbetreiber einlangt. Bei Auflösung des Vertrages mit diesem Bieter und etwaigen weiteren Bietern wird dieses Procedere wiederholt.

  4. Nach vollständiger Zahlung des gebotenen Betrages wird seitens des Plattformbetreibers an den Höchstbietenden eine sogenannte „Zuschlags- und Zahlungsbestätigung“ ausgestellt, mit dem die Zahlung des Zuschlagspreises bestätigt wird und gegen dessen Vorlage der Höchstbietende die Ware in Empfang bzw. die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann. Die Abholungs- bzw. Versandmodalitäten und allfällige gesondert anfallende Versandspesen sowie etwaige persönliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ergeben sich aus den entsprechenden Angaben des Anbieters im Rahmen der Auktion. Darauf hat der Plattformbetreiber keinen Einfluss.

  5. Die Preise für die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen ergeben sich aus den im Zuge der Auktion abgegebenen Geboten, darauf hat der Plattformbetreiber keinen Einfluss. Dem Bieter wird in Vorfeld der Abgabe eines Gebots der von ihm zu zahlende Preis einschließlich aller Nebengebühren und Umsatzsteuer angezeigt. Die Zahlung erfolgt mittels des vom Plattformbetreiber vorgegebenen Zahlungsdiensteanbieters. Kommt es zu einer Rückbuchung oder kann die Zahlung aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, hat der Bieter direkt mit dem Plattformbetreiber in Kontakt zu treten. In jedem Fall trägt der Bieter sämtliche Spesen der Rückbuchung und sonstige mit der Zahlung in Zusammenhang stehende Entgelte.

 

IV. Gewährleistung / Haftung

  1. In Bezug auf die vom Höchstbieter durch den Zuschlag erworbenen Waren bzw. Dienstleistungen übernimmt der Plattformbetreiber keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht dafür, dass die Produkte bzw. Dienstleistungen der vom Anbieter im Rahmen der Auktion davon gemachten Beschreibung entsprechen.

  2. Ansprüche, die sich aus dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag selbst ableiten (wie beispielsweise Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche) sind somit jedenfalls gegen den Anbieter zu richten.

  3. Für Schäden der Bieter (ausgenommen Personenschäden) haftet der Plattformbetreiber nur dann, wenn er diese selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Für den Nachweis des Schadens, die Verjährungsfrist und die sonstigen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen sind jegliche Schutzwirkungen aus dem Vertrag des Plattformbetreibers mit dem Anbieter zugunsten der Bieter.

 

C. Schlussbestimmungen

  1. Auf den Vertrag mit dem Plattformbetreiber ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Vertragssprache ist Deutsch.

  2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Plattformbetreibers sachlich zuständige Gericht zuständig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.

  3. Bieter sind nicht berechtigt, gegen Forderungen des Plattformbetreibers welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Bieters im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Bieters steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

  4. Erfüllungsort ist sowohl für die Leistungen des Plattformbetreibers als auch für sämtliche Gegenleistungen der Sitz des Plattformbetreibers.

Letzte Aktualisierung: 23.10.2026